Kontakt

Wir sind für Sie da!
Tel. (040) 689451-0

Gewerbliche Haftpflichtversicherung:

Betriebshaftpflicht

Sie können nicht ausschließen, dass Ihnen oder Ihren Mitarbeitern einmal ein Fehler unterläuft. Aber Sie können dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen bestens geschützt ist: mit einer Betriebshaftpflichtversicherung!

Die Versicherung prüft die Rechtmäßigkeit von Ansprüchen, die Dritte an Sie stellen, weil sie durch Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte zu Schaden gekommen sind.

Personen-, Sach- und Personenschäden

Mögliche Schäden können Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden sein. Berechtigte Ansprüche werden durch die Versicherung reguliert, unberechtigte Ansprüche abgewehrt – notfalls auch vor Gericht. Somit agiert die Gewerbliche Haft­pflichtversicherung für Sie nicht nur als Schadenregulierer, sondern darüber hinaus auch als indirekte Rechts­schutz­ver­si­che­rung gegen unberechtigte Forderungen.

Zusätzlich zum grundlegenden Haft­pflichtversicherungsschutz können viele Deckungserweiterungen eingeschlossen werden, die je nach Art und Ausrichtung Ihres Betriebes elementar wichtig sein können.

Deckungserweiterungen können z.B. sein:

  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Erweiterter Straf-Rechtschutz
  • Bau­herren­haft­pflichtversicherung
  • Mitversicherung von Mietsachschäden
  • Mitversicherung nicht zulassungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Mitversicherung von Belegschafts- und Besucherhabe
  • Mitversicherung von Tätigkeitsschäden
  • Mitversicherung von Leitungsschäden
  • Mitversicherung von Schlüsselschäden
  • Mitversicherung von Be- und Entladeschäden

Umweltschäden

Zusätzlich zu den Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden können auch Schäden an Gewässern, Böden oder der Luft, sogenannte Umweltschäden entstehen. Zur Absicherung dieser Schäden ist eine Umwelthaftpflicht- oder Umweltschadensversicherung notwendig.

Auch wenn sie keine gefährlichen oder giftigen Stoffe produzieren, verarbeiten oder entsprechende Anlagen betreiben, ist ein Umweltschaden möglich. So kann z.B. ein einfacher Feuerschaden in Ihrem Büro auf andere Betriebe übergreifen und durch die Rußbildung einen Umweltschaden verursachen.

Sorgen Sie vor und sichern Sie sich ab!

zurück