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Versicherungskonzept:

Riester-Rente als Altersvorsorge

Mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Versicherte seinen Lebensstandard nicht halten. Um eine Altersarmut zu verhindern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2001 die Riester-Rente eingeführt. Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Rente, bei der jeder Sparer sein eigenes Guthaben anspart. Die Leistung wird in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.

Berechtigt zur Riester-Rente sind Sie z.B.:

  • als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • als Beamter, Richter oder Soldat
  • als Empfänger einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente
  • als Kindererziehende (max. für die ersten drei Jahre eines jeden Kindes)

Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Ehepartner die Vorraussetzungen erfüllt, damit beide die Zulage erhalten.

Für die Riester-Rente bieten wir Ihnen die Wahl zwischen folgenden Anlagemöglichkeiten:

  • Private Rentenversicherung
  • Bausparvertrag
  • Fondssparplan

Der Staat fördert die Riester-Rente durch drei Komponenten:

  • Alters­vorsorgezulage: Bestehend aus einer Grundzulage für jeden Erwachsenen und einer Kinderzulage.

Jahr

Grund-zulage Ledige in €

Grund-zulage Verheir.
in €

Zulage je Kind in €

Ab 2008

154,00 p.a.

308,00 p.a.

185,00 p.a.
(300,00 für Kinder die ab 2008 geboren wurden)

  • Sonderausgabenabzug: Bis zu € 2.100,00 Beitrag pro Jahr kann der Riester-Sparer in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Eine ausgeschüttete Alters­vorsorgezulage wird von der Steuerersparnis abgezogen.
  • Sonderausgabenabzug: Bis zu € 2.100,00 Beitrag pro Jahr kann der Riester-Sparer in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Eine ausgeschüttete Alters­vorsorgezulage wird von der Steuerersparnis abgezogen.
  • Berufseinsteiger-Bonus: Wer das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Bonus in Höhe von € 200,00 im ersten „Riester-Jahr“.

Die Beiträge zu Riester-Rente können Sie frei wählen und auch ständig verändern. Der Gesetzgeber hat jedoch folgende Grenzen festgelegt:

  • Es müssen mindestens € 60,00 pro Jahr selbst geleistet werden, sonst erhält man überhaupt keine Förderung. Dies gilt allerdings nicht für mittelbar förderfähige Ehepartner.
  • Um die vollen Zulagen zu erhalten muss man 4% vom letzten sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen zahlen.
  • Der geförderte Höchstbeitrag beträgt € 2.100,00.

Die Riester-Rente hat noch folgende Besonderheiten:

  • Die Altersrente muss voll versteuert werden.
  • Die Rentenversicherung ist sowohl vor dem eigenen als auch vor fremden Zugriff geschützt. Daher kann das Guthaben nicht verpfändet oder als Vermögen auf mögliche Leistungen des Arbeitslosengeldes angerechnet werden.
  • Bei Rentenbeginn können bis zu 30% der Leistung in einer Summe ausgezahlt werden. Die Einmalzahlung muss voll versteuert werden.
  • Die Rentenzahlung beginnt frühestens mit dem 60.Lebensjahr. Der Beginn der Rentenphase kann danach individuell nach der eigenen Lebensplanung festgelegt werden.
  • Die Riester-Rente kann vererbt werden, allerdings werden die Zulagen nur auf einen Ehepartner übertragen.
  • Berufseinsteiger-Bonus: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Bonus in Höhe von € 200,00 im ersten „Riester-Jahr“.


Nachhaltige Anlagen

Hinweise zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sind unter 
rechtliche Hinweise zu finden.