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Versicherungskonzept:

Vermögensschaden-Haftpflicht für Makler

Diese Versicherung prüft die Rechtmäßigkeit der Ansprüche, reguliert berechtigte und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht. Somit agiert sie für Sie ebenfalls nicht nur als Schadenregulierer, sondern darüber hinaus auch als indirekte Rechts­schutz­ver­si­che­rung gegen unberechtigte Forderungen.

Branchentypische Schadenfälle, die eine Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung abdeckt, wären z.B.:

  • Vermittlung eines zu Bauzwecken ungeeigneten Grundstücks
  • Falsche Kostenberechnung
  • Versehentliche Doppelvermittlung
  • Falsche Auskünfte über laufende Mietverträge sowie Kündigungsrechte
  • Falsche Angaben über Mieterträge im Verkaufsexposé
  • Falsche Auskünfte über den Verkehrs- oder Verkaufswert eines Objektes
  • Falsche Auskünfte über Belastungen des Objektes
  • Ungenügende Bonitätsprüfung der Mieter bei Neuvermietung
  • Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz bei Vermietung von Wohnraum

Aufgrund der Vielseitigkeit des Berufes in einem sich ständig verändernden Immobilienmarkt sind die Pflichten eines Maklers umfangreich und sehr differenziert. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass einem Dritten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung oder durch ein Unterlassen von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern ein Vermögens-schaden entsteht. Sie sollten daher generell eventuellen Haftungsansprüchen, die gegen Sie gerichtet werden könnten, mit einer Vermögensschaden-Haft­pflichtversicherung vorbeugen.

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